27.3.24

Warum die Schuldenbremse gestrichen werden sollte

Das Wachstum soll 2024 nur magere 0,1 Prozent betragen, vermelden heute die führenden Wirtschaftsforscher der Nation. Vorher war man noch von einigermaßen okayen 1,3 Prozent ausgegangen.

Wie soll der Staat nun die Wirtschaft ankurbeln?

Wirtschaftsminister Habeck hat dazu einige Pläne angedacht. Allerdings dürften diese mit Lindners FDP nicht kompatibel sein. So wird es wohl beim „Wachstumschancengesetz“, oder wie dieses Wortungetüm heißt – ich habe es nicht gegoogelt - , bleiben.

Ein weiterer Punkt wäre die Aussetzung der Schuldenbremse. Mit Rot und Grün wäre das machbar, aber nicht mit Gelb. Und schon gar nicht mit Schwarz und Blau.

Die Befürworter der Schuldenbremse gehen dabei von zwei maximalen Fehleinschätzungen aus.
Man – der Staat - kann sich aus einer Wirtschaftskrise nicht „heraus sparen“. Und, anders, als viele Fachleute suggerieren, wird man – der Staat - auch durch Sparen nicht reicher.

Stattdessen müsste man antizyklisch handeln, „deficit spending“ betreiben, Geld durch staatliche Investitionen in die Wirtschaft pumpen. Es muss ja nicht gleich ein ganzes, teures Konjunkturprogramm, wie in den 1970ern, sein.

Und zur Überschrift: Ich kann es nur noch einmal schreiben, wie ich es an dieser Stelle mehrfach geschrieben habe. Ich bin kein Verfassungsjurist. Aber gibt es ein „Grundrecht auf einen schuldenfreien Haushalt“? Ein Grundrecht, das sogar im Grundgesetz verankert sein muss?

Gewiss, die Befürworter der Schuldenbremse werden jetzt sagen, sie sei ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Damit „wir“ den nachfolgenden Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen.

Das ist damit aber noch lange kein Grundrecht, wie Meinungs-, Versammlungs-, oder Redefreiheit. 

Es ist Zeit, daran zu schrauben. Wie es die führenden Wirtschaftsforscher heute – zumindest behutsam – ja auch angeregt haben.

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