5.3.23

Gibt es ein Grundrecht auf Klimaschutz?

Aktivisten der „Letzten Generation“ haben ein Berliner Grundgesetz-Denkmal aus Protest gegen die Klimapolitik der Bundesregierung mit Farbe beschmiert. Damit erreichen die Aktionen der Klimaschützer eine neue Eskalationsstufe.

Mir ist unklar, was diese „Aktivisten“ eigentlich wollen.

Wollen sie nur die Politik wachrütteln? Wollen sie Industrie und Konzerne anklagen? Oder richtet sich ihr Protest auch gegen einfache Bürger mit SUV und Flugreisenurlaub? Letzteres verneint die „Letzte Generation“. Und übersieht dabei, dass die Menschen ihre anklagenden Aktionen persönlich nehmen.

Was „Fridays for Future“ machten, konnte ich noch nachvollziehen. Das waren Schüler, die sich für Umweltthemen einsetzten. Das haben wir in dem Alter auch gemacht. Wir haben damals in der Klasse für „Greenpeace“ gesammelt und gespendet.

Aber Bilder in Museen mit Farbe beschmieren?

Das Grundgesetz beschmutzen?

Was soll das?

Genauso wenig, wie es ein Grundrecht auf einen ausgeglichenen Haushalt gibt (Stichwort Schuldenbremse), gibt es ein Grundrecht auf Klimaschutz.  

Insofern gibt diese neue Form von „Widerstand“ äußerst zu bedenken. Und es ist zu erwarten, dass das bald Konsequenzen von Seiten des Staates haben wird.

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