16.11.23

Das Bundesverfassungsgericht und seine Entscheidung zum Haushalt

Das BVerfG hat den Haushalt 2021 der „Ampel“ rückwirkend für verfassungswidrig erklärt.

Konkret geht es um Corona-Milliarden, die eingeplant waren, und für den Klimaschutz umgeschichtet werden sollten. Hintergrund ist offenbar – mal wieder – die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse.

Finanzminister Lindner und die Regierung haben jetzt ein Problem.

Nun, ich bin Politologe, kein Jurist. Ich halte dieses Urteil trotzdem für fatal. Es ist meiner Meinung nach nicht Aufgabe des BVerfG (der Judikative), über die Haushaltspolitik der Regierung (der Exekutive) zu bestimmen. Und diese entweder gutzuheißen, oder, wie in diesem Fall, zu kippen.

Der Etat ist einzig und allein Aufgabe der Bundesregierung.

Das Problem ist – mal wieder – die Schuldenbremse in der Verfassung. Die hat die FDP immer befürwortet. Das fällt ihrem Minister jetzt vor die Füße.

POLEMIK: Demnächst sollte man einzelne Entscheidungen der Regierung automatisch vom Bundesverfassungsgericht absegnen lassen. Dann entfällt auch der obligatorische „Gang nach Karlsruhe“. Oder, am Besten, gleich den Haushalt von den Verfassungsrichtern erstellen lassen. POLEMIK ENDE.

(ERGÄNZUNG, 29.11.23: Den Haushalt legt natürlich die jeweilige Bundesregierung, die Exekutive, vor. Aber das Recht, ihn zu verabschieden, liegt natürlich beim Parlament, der Legislative.)

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